Sitzordnung

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Jede Fraktion hat nach demokratischen Gepflogenheiten den Anspruch, im Stadtparlament vorne zu sitzen.

Begründung:

Diesem Anspruch stehen im konkreten Fall weder bauliche noch technische Hindernisse entgegen, da es acht Doppelreihen aber nur sieben Fraktionen gibt. Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

Parlis: Antrag NR 1/2011

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