Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Jede Fraktion hat nach demokratischen Gepflogenheiten den Anspruch, im Stadtparlament vorne zu sitzen.
Begründung:
Diesem Anspruch stehen im konkreten Fall weder bauliche noch technische Hindernisse entgegen, da es acht Doppelreihen aber nur sieben Fraktionen gibt. Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Parlis: Antrag NR 1/2011

